Ansprechpartner
Frau
Evelyn Langhans
Tel: 02525 93 27-12
e.langhans(at)drk-kv-waf.de
Gottfried-Polysius-Str. 5
59269 Beckum
EH-Kurse fallen ab 16.12.2020 aus
Leider müssen wir, aufgrund des erneuten Lockdowns, unsere Erste-Hilfe Kurse ab Mittwoch 16.12.2020 bis voraussichtlich 07.03.2021 absagen.
Für Führerscheinbewerber, welche den Führerschein für Beruf/Ausbildung etc. benötigen bieten wir – je nach Nachfrage – Erste-Hilfe-Lehrgänge an.
Unter den Begriff der "berufsbezogenen Ausbildung“ unterfallen die Ausbildungen
zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen C/CE/D/DE,
zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B/BE in Förderung der Bundesagentur für Arbeit und
zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B/BE bei stichhaltiger Arbeitgeberbescheinigung (z.B. für Rettungssanitäter, Pflegeberufe oder sonstige systemrelevante Berufe) bzw. bei eindeutiger Berufsbezogenheit (z.B. Fahrerlaubnisklasse L und T für Landwirte).
Um einen Termin unter o.g. Voraussetzungen für einen Erste-Hilfe-Lehrgang zu vereinbaren, wenden Sie sich bitte an uns.
Rotkreuzkurs Erste Hilfe
Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe wendet sich grundsätzlich an alle Interessierten, da keinerlei Vorkenntnisse erforderlich sind. Die hohe Anzahl von Notfällen in den verschiedensten Bereichen macht es dringend notwendig, möglichst viele Ersthelfer auszubilden.
Themen und Anwendungen
- Eigenschutz und Absichern von Unfällen
- Helfen bei Unfällen
- Wundversorgung
- Umgang mit Gelenkverletzungen und Knochenbrüchen
- Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
- Verätzungen
- Vergiftungen
- lebensrettende Sofortmaßnahmen wie stabile Seitenlage und Wiederbelebung
- zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten
"Richtig helfen können – ein gutes Gefühl!" Dieser Lehrgang liefert Ihnen die Handlungssicherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf.
Übersicht über Rotkreuzkurse Erste Hilfe
Lehrgang | Lehrgangsbeschreibung |
Rotkreuzkurs Erste Hilfe | Grundlehrgang für alle; Voraussetzung für Führerscheine der Klasse A,B,C, Pflicht für Übungsleiter in Sportvereinen, betriebliche Ersthelfer etc. |
Rotkreuzkurs EH am Kind | Erste Hilfe bei Kindernotfällen und Kinderkrankheiten |
Rotkreuzkurs BG | Grundlehrgang für alle, welche durch Ihre BG aufgefordert wurden (nur BG-Mitglieder zugelassen) |
Rotkreuzkurs BG Fortbildung | Auffrischungslehrgang für Ersthelfer, deren Erste-Hilfe-Ausbildung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt (nur BG-Mitglieder zugelassen) |
Kostenübernahme
Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.
Ausnahmen:
Kurse & Termine
BG-Kurse: nur für Teilnehmer, welche über die Berufsgenossenschaft abgerechnet werden.
ZAP-Kurse: öffentlicher Kurs für z.B.: für den Führerschein.